Aufruf zur Wahl

Kommunalwahl am 14.03.2021

Liebe Wählerinnen und Wähler,

 

die pandemiebedingten Einschränkungen werden auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben. Wir können ihnen jedoch versichern, dass im Rahmen der Durchführung der Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

 

  • Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für den Fall, dass Wählerinnen oder Wähler ihre Maske vergessen haben, werden diese auch im Wahlraum vorgehalten.
  • Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass sie regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
  • Alle Kontakt-Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.
  • Für die Stimmabgabe werden für alle Wählerinnen und Wähler neue Schreibstifte vom Wahlvorstand ausgegeben, die Sie behalten können.
  • Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit medizinischen Masken (OP-Masken oder FFP2 Masken) ausgestattet. Es werden Plexiglastrennscheiben am Tisch des Wahlvorstandes angebracht, somit können diese am Platz ihre Masken abnehmen, falls gewünscht!

 

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl.

Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den sie wie folgt beantragen können:

 

Antragsmöglichkeiten für die Briefwahl

1.    Internet (Online Wahlscheinantrag)

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Brachttal haben die Möglichkeit, ab dem 1.2.2021 einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis unserer Gemeinde eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn sie seit dem 31.01.2021 mit Hauptwohnung in der Gemeinde Brachttal gemeldet sind. Darüber hinaus werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung, die ihnen zugesandt wird, informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

 

Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf unserer Internetseite in der Zeit vom 01.02.2021 bis 12.03.2021 um 13.00 Uhr unter folgendem Link freigeschaltet:

www.brachttal.de/wirtschaft-politik/wahlen/

 

2.    Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)

Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.

Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.

 

3.    Formloser Antrag per Post, Email oder Fax

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per Email oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

 

 

4.    Persönliche Vorsprache

Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Aufgrund der Corona-Pandemie sollte dies jedoch nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Hier gelten die allgemeinen Öffnungszeiten während der Pandemie. Die Öffnungszeiten sind

Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr sowie  Donnerstag zusätzlich von 16:30 - 18:30 Uhr


Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

 

Welche Wahlunterlagen erhalten Sie im Rahmen der Briefwahl?

Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:

  • je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
  • je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
  • einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat und
  • ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.

 

Nach telefonischer Vereinbarung können Sie bis Freitag, den 12.03.2021, 13 Uhr die Briefwahlunterlagen direkt in der Verwaltung beantragen und vor Ort Ihre Stimme abgeben.

 

Aufgrund der derzeitigen Pandemie Entwicklung

Beantragen Sie bitte - wenn möglich - die Wahlunterlagen online auf der Internetseite der Gemeinde oder mit dem Antrag auf der Wahlbenachrichtigung.

 

Sie haben Fragen?

 

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt der Gemeinde Brachttal, Wächtersbacher Straße 48, 63636 Brachttal.

 

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Ihr Wahlamt der Gemeinde Brachttal