Wahlhelfer


Wahlhelfer/-innen für die 

Bürgermeisterwahl 

am 06. November 2022 sowie ggf. einer 

Stichwahl am 27. November 2022 

gesucht! 


Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Wahlen sind die Lebensgrundlage unserer Demokratie. 

Die Abwicklung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte möglich. In der Gemeinde Brachttal werden insgesamt wieder 7 Wahllokale eingerichtet, die mit ehrenamtlichen Wahlvorständen zu besetzen sind. Darüber hinaus müssen noch in zwei Briefwahlbezirken Stimmen ausgezählt werden. Etliche Personen melden sich freiwillig dafür, einige sind sogar schon seit vielen Jahren dabei. 

Die Gesundheit der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer liegt uns am Herzen. Das Wahlamt wird Maßnahmen zum bestmöglichen Schutz aller Mitwirkenden im Hinblick auf die Corona-Pandemie, wie auch bei den letzten Wahlen, ergreifen. 

Wenn auch Sie einmal einen Blick „hinter die Kulissen" werfen wollen: Wie wäre es mit einer Mitarbeit in einem der Wahlvorstände? Es erwartet Sie eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt: 

Wer kann überhaupt ein Wahlehrenamt übernehmen? 

Wahlhelfer/-in können alle sein, die auch wählen dürfen. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass sich in jedem Wahlvorstand erfahrene Personen befinden. 

Wie lange muss ich „arbeiten“? 

Am Wahltag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr für die Wählerinnen und Wähler geöffnet. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher teilt den Wahlvorstand in der Regel in zwei Schichten ein (vormittags-nachmittags), so dass Sie nicht über die gesamte Wahlzeit im Wahllokal sein müssen. Lediglich zur Auszählung der Stimmen ab 18.00 Uhr sollen wieder alle Wahlhelfer/-innen anwesend sein. 

Was habe ich zu tun? 

Das Wichtigste in Kürze:

Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus neun Mitgliedern. Er ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Wahllokal verantwortlich. Die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher leitet die Tätigkeit des Vorstandes und verteilt die einzelnen Arbeiten auf die Mitglieder. Dazu gehören z.B. die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses und die Eintragung der Stimmabgabevermerke. Nach der Schließung der Wahllokale sind Sie an der Auszählung der Stimmzettel beteiligt. 

Was „verdiene“ ich? 

Sie erhalten für Ihren Einsatz am Wahltag ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“. Das Geld wird Ihnen am Wahltag in bar ausgezahlt. Weiter stellen wir Getränke und Gebäck zum Verzehr bereit! 

Wo muss ich mich melden? 

Wenn Sie zur Übernahme eines Wahlehrenamtes bereit sind, können Sie sich gerne per Mail an wahlen@gemeinde-brachttal.de oder telefonisch unter Tel. 06053 6121-0 melden. Rechtzeitig vor der Wahl erhalten Sie dann noch eine schriftliche „Berufung“ für den entsprechenden Wahlbezirk. 

Das Wahlteam der Gemeinde Brachttal freut sich auf Ihre Unterstützung!