Kommunale Wärmeplanung Gemeinde Brachttal
Nach dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG), welches seit 01.01.2024 in Kraft ist, sind Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern verpflichtet, bis 30.06.2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Die Gemeinde Brachttal hat im Juli 2025 zusammen mit dem beauftragten Fachbüro Infrastruktur & Umwelt – Professor Böhm und Partner mit der Erstellung des kommunalen Wärmeplans begonnen. Der Entwurf wurde am 22.03.2026 fertiggestellt.
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, eine Planungsgrundlage zu schaffen für eine zukünftige zuverlässige, wirtschaftliche und klimaneutrale Wärmeversorgung in Brachttal. Dazu wurden in einer Bestandsanalyse die wärmerelevanten Daten erfasst, wie aktuelle Informationen zum Wärmebedarf, zu vorhandenen Versorgungslösungen und Infrastruktur. In der anschließenden Potenzialanalyse wurden Energieeinsparpotenziale und lokal verfügbare Wärmequellen ermittelt. Auf dieser Grundlage wurde ein Zielbild für die Wärmeversorgung in Brachttal entwickelt. Weitere Bestandteile der Wärmeplanung sind die Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen sowie eine Verstetigungsstrategie und ein Controllingkonzept. Der Wärmeplan dient als strategische Planungsgrundlage für die Gemeinde, Energieversorger, Netzbetreiber, Investoren und weitere Beteiligte. Die Wärmeplanung soll die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen für eine geeignete Wärmeversorgung erleichtern.
Wichtiger Bestandteil in dem Prozess der Wärmeplanung ist auch die Beteiligung der Öffentlichkeit mit den relevanten lokalen und regionalen Akteuren, insbesondere Verwaltung, politische Gremien, Energieversorger, Netzbetreiber, sowie die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. Die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse und das Zielszenario sowie die Bedeutung der Wärmeplanung und ihrer Ergebnisse wurden in der Informationsveranstaltung am 23.03.2026 im DGH Schlierbach der Öffentlichkeit präsentiert.