Die Gemeinde Brachttal weist darauf hin, dass an den beliebten „Gassistrecken“ im Gemeindegebiet vermehrt Hinterlassenschaften von Hunden liegen bleiben. Dies ist nicht nur eine Frage der Sauberkeit. Er kann zugleich ein hygienisches Problem darstellen und unter Umständen auch gesundheitliche Risiken für Menschen und Tiere mit sich bringen.
Verpflichtung zur Beseitigung nach der Straßenreinigungssatzung
Nach § 5 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Brachttal ist es untersagt, Gehwege und öffentliche Anlagen durch Hundekot zu verunreinigen. Die Satzung sieht ausdrücklich vor, dass derartige Verunreinigungen von dem Hundehalter unverzüglich zu beseitigen sind. Verstöße gegen diese Verpflichtung stellen nach § 13 der Satzung eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld bis 500,00 € geahndet werden.
Im Gemeindegebiet stehen hierfür grüne Abfallbehälter zur Verfügung, in denen Hundekotbeutel während des Spaziergangs entsorgt werden können. Die Gemeinde bittet alle Hundehaltenden eindringlich, dieser Verpflichtung nachzukommen.
Rücksicht auf landwirtschaftlich genutzte Wiesenflächen
Ergänzend weist die Gemeinde darauf hin, dass viele der freien Wiesenflächen im Gemeindegebiet landwirtschaftlich genutzt werden. Das dort wachsende Gras wird in der Regel gemäht und zu Futter für Nutztiere weiterverarbeitet. Werden auf diesen Flächen Hinterlassenschaften zurückgelassen, können Gras, Heu oder Silage verunreinigt und dadurch in ihrer Qualität beeinträchtigt werden. Zudem können solche Verunreinigungen die Bildung sogenannter Schimmelnester begünstigen, in denen sich Schimmelpilze und unter Umständen für Nutztiere gesundheitsschädliche Mykotoxine bilden.
Die Gemeinde appelliert daher an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Hunde nicht unbefugt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen laufen zu lassen und in jedem Fall dafür Sorge zu tragen, dass dort keine Hinterlassenschaften zurückbleiben.
Die Gemeinde bittet daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihrer Verantwortung nachzukommen und die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner unmittelbar zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

