Satzungen
Die Gemeinden können nach § 5 HGO (Hessische Gemeindeordnung) die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft durch Satzungen regeln. Unter einer öffentlich-rechtlichen Satzung versteht man eine Rechtsvorschrift, die durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts erlassen wurde. Die Inhalte der Satzungen wirken gegenüber der Bürgerschaft wie eine Rechtsnorm.
Downloads
Kontakt
Suchergebnisse werden geladen
Keine Mitarbeitende gefunden.