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Ortsgericht

Das Ortsgericht

Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung eingebunden.

Dem Ortsgericht obliegt die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens.

Für das Ortsgericht werden ein Ortsvorsteher und vier Ortsschöffen bestellt. Alle Ortgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde - durch eine Anstimmung in der Gemeindevertretung - ernannt. Die Amtsdauer beträgt 5-10 Jahre.


Aufgaben des Ortsgerichtes:

Die Aufgaben sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt, diese sind:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Erteilung der Sterbefallsanzeigen an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen


Ortsgerichtsvorsteher der Gemeinde Brachttal

Ortsgerichtsvorsteherin:
Frau Sabine Schwarzwalder


+49 151 40902502
ortsgericht@gemeinde-brachttal.de

Stellvertreter:
Uwe Kirch
Wiesenweg 10
63636 Brachttal

Termine:

Nach telefonischer Vereinbarung!