Kommunalwahlen 2026
Kommunalwahlen am 15.03.2026
Die Hessische Landesregierung hat mit Verordnung vom 23.05.2025 den Wahltermin für die allgemeinen
Kommunalwahlen bekannt gegeben.
Am Wahltag werden im Zuge der Kommunalwahlen mehrere Wahlen durchgeführt:
- die Wahl des Kreistages des Main-Kinzig-Kreises
- die Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Brachttal
- die Wahlen der jeweiligen Ortsbeiräte:
- Schlierbach
- Hellstein
- Neuenschmidten
- Spielberg
- Udenhain
- Streitberg
Was/Wer wird gewählt?
Kreistag:
Für den Main-Kinzig-Kreis sind für die kommende Legislaturperiode 87 Abgeordnete zu wählen.
Gemeindevertretung:
In Brachttal sind für die kommende Legislaturperiode 19 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zu wählen.
In Brachttal sind nach § 38 HGO demzufolge 23 Gemeindevertreter zu wählen. Durch Beschlussfassung über die Hauptsatzung der Gemeinde Brachttal vom 23.06.2025 hat die Gemeindevertretung aber beschlossen, dass ab der Kommunalwahl 2026 die Zahl der zu wählenden Gemeindevertreter abweichend 19 beträgt.
Ortsbeiräte:
Für die sechs Ortsbeiräte ergeben sich ausweislich der geltenden Hauptsatzung der Gemeinde Brachttal folgende zu wählende Vertreterinnen und Vertreter:
Schlierbach: 7 Mitglieder
Hellstein: 5 Mitglieder
Neuenschmidten: 5 Mitglieder
Spielberg: 5 Mitglieder
Udenhain 5 Mitglieder
Streitberg 5 Mitglieder
Wer ist wahlberechtigt / wählbar?
Für die Kommunalwahlen sind wahlberechtigt:
Deutsche und EU-Bürger
- mit Hauptwohnung im Wahlgebiet am 42. Tag vor der Wahl
- Wahlgebiet ist bei der Wahl zur/zum Kreistagswahl der Landkreis, Gemeindevertretung die Kommune
- Vollendung des 18. Lebensjahres spätestens am Wahltag
- ohne Wahlrechtsausschluss
Folgender Personenkreis kann sich zur Wahl aufstellen lassen (wählbar):
Deutsche und EU-Bürger
- die 3-Monate mit Hauptwohnung im Wahlgebiet wohnhaft sind
- Wahlgebiet ist bei der Wahl zur/zum Kreistagswahl der Landkreis, Gemeindevertretung die Kommune
- die das 18. Lebensjahr spätestens am Wahltag vollendet haben
- die keinen Wahlrechtsausschluss haben
