Datenschutzerklärung IMI

Datenschutzerklärung IMI

Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung des EU-Binnenmarktinformationssystems (IMI) durch die Gemeinde Brachttal

 

1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

Gemeindevorstand der Gemeinde Brachttal
Wächtersbacher Straße 48
63636 Brachttal

Telefon (0 60 53) 6121-0
Telefax (0 60 53) 6121-20
E-Mail: info@gemeinde-brachttal.de

 

2. Datenschutzbeauftragte/r

Der Datenschutzbeauftragte des für die Verarbeitung Verantwortlichen ist:

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Brachttal
Wächtersbacher Straße 48
63636 Brachttal

Telefon (0 60 53) 6121-0
Telefax (0 60 53) 6121-20
E-Mail: datenschutzbeauftragter@gemeinde-brachttal.de

 

 

3. Zweck der Verarbeitung

Diese Verarbeitung ist zur Einhaltung der folgenden Gesetze erforderlich: Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (IMI-Verordnung) in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO). 

Die Kommune nutzt das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben im Rahmen der europäischen Verwaltungszusammenarbeit.

IMI ist ein von der Europäischen Kommission bereitgestelltes elektronisches System zum sicheren Informationsaustausch zwischen Behörden innerhalb der 

Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

 

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die zuständige Behörde gem. Art. 7 IMI-VO in Bezug auf die vom Austausch betroffenen Person verantwortlich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insbesondere zur:

  • Durchführung von Verwaltungsverfahren mit EU-Bezug
  • Amtshilfe und behördlicher Zusammenarbeit

 

Mittels IMI können die Behörden den jeweils zuständigen Ansprechpartner in einem anderen Land ermitteln und die konkret erforderlichen Informationen austauschen. IMI ist als Informationssystem primär auf den Austausch von Informationen mit begrenzter Speicherdauer zwischen den Behörden der EU- und EWR-Mitgliedstaaten angelegt. Die Kernaufgabe von IMI ist also, in allen EU-Sprachen den grenz- und sprachüberschreitenden Informationsaustausch zwischen Behörden zu erleichtern.

Die IMI-Verordnung bildet den Rechtsrahmen für das Online-Tool. Sie gibt Rechtssicherheit beim Umgang mit personenbezogenen Daten im IMI und ist eine wesentliche Voraussetzung für die verbindliche Anwendung datenschutzrechtlicher Grundsätze bei der Nutzung des IMI. Hierzu gehört beispielsweise der Zweckbindungsgrundsatz: Danach dürfen die an das IMI übermittelten personenbezogenen Daten nur für die Zwecke genutzt werden, für die sie übermittelt wurden (Art. 13 IMI-VO). Hinsichtlich der Speicherfristen von personenbezogenen Daten im IMI ist grundsätzlich vorgesehen, eine Sperrung vorzunehmen, sobald die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind (Art. 14 IMI-VO).

Der Datensicherheit wird eine hohe Bedeutung eingeräumt. Für die Gewährleistung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen ist die EU-Kommission zuständig (Art. 17 IMI-VO). Die datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte, wie das Recht auf Information und Auskunft sowie das Recht auf Berichtigung und Löschung, finden sich in den Art.18 und 19 IMI-VO, die durch entsprechende Vorschriften der DSGVO ergänzt werden.

 

4. Informationen zur Weiterverarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten

Datenkategorie

Je nach Verfahren werden insbesondere folgende Daten verarbeitet:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Anschrift
  • Weitere Wohnsitze, ggf. letzte Meldeadressen
  • Ggf. Familienstand
  • Staatsangehörigkeit
  • Ggf. Geschlecht
  • Verfahrensbezogene Informationen

Empfänger der Daten

Personenbezogene Daten werden ausschließlich an zuständige Behörden innerhalb der Europäischen Union übermittelt, soweit dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

 

5. Speicherdauer

IMI sieht automatische Löschfristen vor. Daten werden grundsätzlich nach Abschluss des Verfahrens und Ablauf der unionsrechtlich vorgegebenen Speicherfristen gelöscht, spätestens 3 Jahre nach Ablauf von 3 Jahren (Art. 14 IMI-VO).

 

6. Datenübermittlung in Drittstaaten

Eine Übermittlung in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt nicht.

 

7. Rechte der betroffenen Personen

Betroffene Personen haben im Rahmen des Art. 19 IMI-VO folgende Rechte:

  • Auskunft 
  • Berichtigung 
  • Löschung 

 

8. Widerspruchsrecht

 Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, von uns jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Brachttal verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
 

Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

Sofern Sie eine datenschutzrechtliche Einwilligung erteilt haben, steht Ihnen das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

 

Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung

  • nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und des Gemeindevorstands der Gemeinde Brachttal erforderlich ist

oder

  • aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten

oder

  • mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

 

Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden

Ist die Entscheidung für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft der Gemeindevorstand der Gemeinde Brachttal angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

 

9. Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Ungeachtet der gegenüber uns bestehenden Rechte, steht Ihnen auch das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet Sie über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz:

Der Hessische Datenschutzbeauftragte, https://www.datenschutz.hessen.de/ , poststelle@datenschutz.hessen.de

 

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist erforderlich, soweit sie für die Durchführung des jeweiligen Verwaltungsverfahrens gesetzlich vorgeschrieben ist. Ohne diese Daten kann das Verfahren gegebenenfalls nicht durchgeführt werden.

 

11. Fragen, Anmerkungen und Auskünfte

Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zum Datenschutz haben oder Auskunft über die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten haben möchten, setzen Sie sich bitte unter datenschutzbeauftragter@gemeinde-brachttal.de  mit uns in Verbindung. Sollten Sie feststellen, dass über Sie gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig sind, werden wir die Daten auf Ihren entsprechenden Hinweis so bald als möglich berichtigen.