Bestattungen in Zeiten von Corona
- Die Trauerhallen der Gemeinde Brachttal sind bis auf weiteres geschlossen.
- Trauerfeiern am Grab sind zugelassen. Der Personenkreis ist auf ein Minimum im Familienkreis zu reduzieren.
- Eine Ausnahme gemäß Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte vom 22. März 2020 für Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen unter § 1 Abs. 4 kann in begründeten Fällen auf schriftlichen Antrag zugelassen werden.
- Auf körperliche Gesten der Kondolenz und Anteilnahme (Umarmungen, Küsse, Händeschütteln) ist zu verzichten, Abstandsregeln sind zu beachten - mindestens 1,50 m.