Bundesnotbremse greift in Brachttaler Kindertagesstätten


Wie durch die Bundesnotbremse gesetzlich verankert wurde fest gelegt, dass jeweils aktuell vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration bekannt gegeben wird, welche Kreise in Hessen von den jeweiligen Maßnahmen betroffen sind.

Für den Bereich des gesamten Main-Kinzig Kreises wurde heute, Sonntag, 25. April 2021 neu die Zuordnung zu Stufe II bekannt gegeben.

Stufe II bedeutet eine Inzidenz von mehr als 165 in den letzten 3 aufeinanderfolgenden Tagen. Dies bedeutet für uns, dass ab dem übernächsten Tag (Dienstag, 27.4.2021) die Kindertagesstätten analog zu den Schulen schließen müssen.

Ab Dienstag, 27.04.2021 ist uns durch die Bundesnotbremse untersagt eine Regelbetreuung anzubieten. Nach Vorgaben des Landes Hessen dürfen wir ab diesem Zeitpunkt nur noch eine Notbetreuung anbieten.

 Die Hessische Landesregierung hat für die Notbetreuung einheitliche Anspruchsvoraussetzungen definiert.

 Diese sind wie folgt:

 Zur Teilnahme an der Notbetreuung berechtigt sind Kinder, sofern

a. eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, insbesondere,  weil beide sorgeberechtigten Elternteile, in deren Haushalt sie wohnen, ihrer   Erwerbstätigkeit oder ihrem Studium nachgehen müssen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch Bescheinigungen, insbesondere des Dienstherrn oder Arbeitgebers, rechtzeitig, möglichst eine Woche im Voraus, nachzuweisen.

 Entsprechendes gilt für berufstätige oder studierende Eltern, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen,

 b.  die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,

c.   für sie ein Bescheid des zuständigen Sozialhilfeträgers über die Gewährung einer   Maßnahmenpauschale nach der Vereinbarung zur Integration von Kindern mit  Behinderung vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder vom 1. August 2014 in der jeweils geltenden Fassung vorliegt, oder

 d.   ohne die Betreuung im Einzelfall für Eltern und Kinder eine besondere Härte  entstünde, die sich durch außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände von   den durch den Wegfall der regelhaften Betreuung allgemein entstehenden Härten  abhebt. Hier bitten wir um eine schriftliche Stellungnahme.

Nun ist es erneut unsere Aufgabe diese Vorgaben umzusetzen.

Wir bitten Sie, liebe Eltern uns die notwendigen Nachweise bald möglichst einzureichen.

 Sollte sich die Zuordnung zu Stufe II aufgrund fallender Inzidenzen ändern, informieren wir umgehend. Die Regelung sieht vor: Fällt an fünf WERKtagen hintereinander die Inzidenz unter 165, gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen der vorherigen Stufe. Grundlage sind hier ebenfalls die im Internet durch das HMSI veröffentlichen Zahlen und Bekanntgaben.

 Diese Vorgaben führen bei uns allen zu erneuten großen Herausforderungen und Belastungen. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass unser aller gemeinsames Ziel die weitere Eindämmung der Pandemie ist.

 Mir war und ist es weiterhin ein großes Anliegen, unseren Kindern eine Stabilität zu geben und Ihnen als Eltern bzw. Personensorgeberechtigten eine Entlastung in dieser Zeit zu ermöglichen. Aus diesem Grund waren die Kindertagesstätten seit Dezember, für alle die einen Betreuungsbedarf hatten, immer offen.

Dies wurde auch gerade nochmals in der Elternbeiratssitzung (Videokonferenz) am Mittwoch, den 21.04.2021 klar und deutlich kommuniziert.

Die derzeitige Pandemie-Entwicklung und die daraus resultierende neu verabschiedete  Bundesnotbremse lässt eine Eigenentscheidung der Kommunen jetzt leider nicht mehr zu.

 Ich hoffe, dass wir schnellstmöglich wieder in einen Regelbetrieb der Kindertagesstätten wechseln können.

 Für Rückfragen stehen Ihnen die Leitungen der Kindertagesstätten Frau Girschikofsky und Frau Günther unter den bekannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

 Ich bedanke mich bereits jetzt bei Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung und hoffe, dass wir schon bald wieder alle Kinder in den Einrichtungen sehen können.

Ihr

Wolfram Zimmer

Bürgermeister



Bürgermeister